In der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen wird gefordert, dass die Kennzeichnung von Raucherbetrieben keinen Werbecharakter aufweisen dürfe.
die SW hat zu dieser abstrusen idee eine stellungnahme abgegeben:
"Entweder entsprechen diese Räume den gesetzlichen Bestimmungen und sind damit legal oder sie sind es nicht. Es ist nicht einzusehen, warum legal betreibbare Räume nicht beworben werden sollen.» Nicht nachvollziehbar sei, inwiefern eine werbewirksame Aufschrift und Deklaration einem Nichtraucher Schaden zufügen könne. Denn: Kein Nichtraucher würde sich durch eine Werbeaufschrift und sei sie noch so attraktiv, dazu verführen lassen, ein Raucherlokal zu betreten."
dem gibt es nichts hinzuzufügen.
ausser der bemerkung, dass die antiraucherkampa doch langsam etwas bizarre züge anzunehmen beginnt und sich damit etwa gleich lächerlich macht wie das scheinheilige cannabisverbot.
beispiel: schon seit vielen jahren werden an jedem schweizer kiosk ganz zuvorderst zigarettenpapiere ab rolle oder im langformat angeboten. da selbstdreher hierzulande eher eine ausnahmeerscheinung sind und niemand zigaretten mit papier ab rolle dreht, ist davon auszugehen, dass die kioske des landes mit den ca. 250-500'000 kiffern sehr hohe umsätze mit den raucherutensilien einer illegalen droge machen. sonst würden sie dort ja auch nicht an derart prominenter stelle angeboten.
vermutlich wird man kokainbesteck schon bald als kundenprämie im supermarkt erhalten.
via werbewoche
.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte keine unnetten Kommentare. Die werden hier gelöscht. Danke.